Versicherungs-Schadenservice
Schadensursachen
Durch den täglichen Umgang mit IT Hardware bleibt es leider nicht aus, dass Schäden, teilweise durch Dritte verursacht, an Hard- und Software auftreten. Dazu zählen in erster Linie Sturzschäden von Notebooks, Festplatten, Monitoren und Personal Computern (PC). Weitere Schäden werden durch das Eindringen von Flüssigkeiten (Wasser, Sekt, Kaffee, Bier, Wein, Cola, etc.) verursacht. Beschädigungen können außerdem beim Umzug und Transport von Computern und weiteren EDV-Geräten entstehen.
Erste Hilfe bei Flüssigkeitsschäden
Wie es bereits in unserer Rubrik Notebookreparatur beschrieben wird, empfehlen wir bei Flüssigkeitsschäden die Einleitung folgender Sofortmaßnahmen um weitere Probleme zu verhindern.
Schalten Sie, falls nicht schon geschehen, das Gerät sofort aus und trennen Sie die Stromzufuhr unverzüglich. Bei Notebooks entfernen Sie bitte den Akku vom Gerät. Alles Weitere sollten Sie einer professionellen Reparaturwerkstatt überlassen.
Auch wenn ein von allein getrocknetes Gerät äußerlich den Anschein hat, dass die Funktionsfähigkeit wiederhergestellt ist, kann die ungeprüfte Wiederinbetriebnahme fatale Folgen haben. Die meisten Flüssigkeiten kristallisieren beim Verdunsten (Trocknen) aus. Die teilweise elektrisch leitfähigen Rückstände können elektrische Kurzschlüsse verursachen und damit umfangreiche Schäden nach sich ziehen.
Schadensanalyse und KVA für Haftpflichtversicherungen
Wir beurteilen den Schaden anhand der messbaren Fehler und erkennbaren Beschädigungen.
Dazu wird das betroffene Gerät mitunter komplett demontiert um auch kleinste Veränderungen feststellen zu können. Der Zustand des Schadens wird dann dokumentiert (fotografiert) und protokolliert. Anschließend erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, auf der Basis der aktuellen Ersatzteilpreise zzgl. unserer Reparaturleistung.
Sie haben die Möglichkeit diesen KVA bei Ihrer Versicherung als Schadensbeschreibung und Kostenbeurteilung abzugeben, oder den KVA direkt von Ihrer Versicherung bei uns beauftragen zu lassen. Die Kosten für den KVA übernimmt meist der Versicherer. Für Rückfragen durch Ihre Versicherung stehen wir jederzeit zur Verfügung